Garantiebedingungen
Garantiebedingungen CaravanRepair® Group
Die CaravanRepair® Gruppe gewährt unter Berücksichtigung der nachstehenden Bestimmungen eine lebenslange Garantie auf von ihr durchgeführte Wandreparaturen an Caravans und Wohnmobilen, die mit dem einzigartigen CaravanRepair® System ausgeführt wurden.
Auf dieser Seite finden Sie die vollständigen rechtlichen Bedingungen, die für diese Garantie gelten.
Wichtig in Kürze
- Lebenslange Garantie auf Wandreparaturen, die gemäß dem CaravanRepair®-System ausgeführt wurden.
- Nur gültig, wenn die Reparatur von einem offiziell zertifizierten CaravanRepair®-Händler durchgeführt wurde.
- Die Garantie gilt ausschließlich für Mängel, die direkt aus der durchgeführten Reparatur resultieren.
Vollständige Garantiebedingungen
1. Anwendbarkeit
Diese Garantie gilt ausschließlich für Wandreparaturen an profilierten und glatten Wandverkleidungen von Wohnwagen und Reisemobilen, die gemäß der CaravanRepair®-Reparaturmethode durchgeführt werden.
2. Gültigkeitsbedingungen
Die Garantie ist nur gültig, wenn kumulativ die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Die Reparatur wurde von einem offiziell zertifizierten CaravanRepair®-Händler mit einer gültigen und aktuellen Lizenz durchgeführt;
- Die Arbeiten wurden gemäß den von CaravanRepair® vorgeschriebenen Methoden, Richtlinien und Qualitätsstandards ausgeführt;
- Es wurden ausschließlich originale CaravanRepair® Produkte und Materialien verwendet;
- Die durchgeführte Reparatur ist nachweisbar und überprüfbar im CaravanRepair® Netzwerk registriert.
3. Umfang der Garantie
Die Garantie umfasst ausschließlich die kostenlose Behebung von Mängeln, die direkt und nachweislich aus der von CaravanRepair® durchgeführten Reparatur herrühren. Die CaravanRepair® Group behält sich das Recht vor, zu entscheiden, ob ein Garantiefall vorliegt.
4. Ausschlüsse
Von der Garantie sind ausdrücklich ausgeschlossen
- Schaden als Folge von Feuchtigkeit, Leckage oder Feuchtigkeitsschäden;
- Schäden oder Mängel, die keinen direkten Bezug zu der durchgeführten Reparatur haben.;
- Schaden, der durch unsachgemäßen Gebrauch, unzureichende Wartung, äußere Einflüsse oder höhere Gewalt entstanden ist;
- Reparaturen, Anpassungen oder Arbeiten, die von nicht zertifizierten Dritten ausgeführt wurden;
- Normale Abnutzung und ästhetische Veränderungen, die die Funktionalität nicht beeinträchtigen.
5. Nichtübertragbarkeit
Die Garantie ist streng personengebunden und nicht auf Dritte übertragbar, einschließlich nachfolgender Eigentümer des Fahrzeugs, es sei denn, die CaravanRepair® Group hat schriftlich etwas anderes vereinbart.
6. Haftungsbeschränkung
Die Haftung der CaravanRepair® Group ist jederzeit auf den Betrag beschränkt, der von dem betreffenden Garantieanspruch abgedeckt ist, nämlich die Reparatur der ursprünglichen Reparatur. CaravanRepair® Group haftet nicht für:
- Indirekter Schaden, einschließlich Folgeschäden, Betriebsunterbrechungsschaden, Nutzungsverlust oder Wertminderung.;
- Kosten van vervangend vervoer, verblijfskosten oder andere Nebenkosten;
- Schaden, die aus Stillstand oder Nichtbenutzbarkeit des Fahrzeugs entstehen, soweit gesetzlich zulässig.
7. Garantieanspruch
Garantieansprüche müssen innerhalb einer angemessenen Frist nach Feststellung des Mangels bei einem anerkannten CaravanRepair®-Händler oder direkt bei der CaravanRepair® Group gemeldet werden. Die CaravanRepair® Group behält sich das Recht vor, das Fahrzeug vor der Reparatur zu inspizieren.
8. Anwendbares Recht
Auf alle Garantiebedingungen, Rechtsverhältnisse und Streitigkeiten findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
9. Streitigkeiten
Streitigkeiten, die sich aus diesen Garantiebedingungen ergeben oder damit zusammenhängen, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht im Bezirk, in dem die CaravanRepair® Group ansässig ist, vorgelegt, es sei denn, zwingende gesetzliche Bestimmungen schreiben etwas anderes vor.